zur Hauptnavigation springen zum Inhalt springen

Private Unterbringung von Geflüchteten

Der Landkreis Barnim unterstützt Privatpersonen, die ukrainischen Geflüchteten einen Unterkunftsplatz zur Verfügung stellen. Geflüchteten aus der Ukraine, die in der Ausländerbehörde des Landkreises Barnim registriert wurden (Erfassung Schutzgesuch) und somit einen Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besitzen, gewährt der Landkreis eine pauschale Kostenerstattung für die Unterbringung in nicht abgeschlossenen Wohneinheiten. Der Betrag kann bis zum 28. Februar 2022 rückwirkend gewährt werden, wenn die Registrierung und Zuweisung erfolgt sind.

Infoschreiben & Antrag:

Pauschale Kostenerstattung zur Unterbringung ukrainischer Vertriebener