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Es ist an der Zeit, dass gut ausgebildete Osteopathen transparent als solche erkennbar sind - der VOD fordert ein Berufsgesetz. Foto: VOD
Es ist an der Zeit, dass gut ausgebildete Osteopathen transparent als solche erkennbar sind - der VOD fordert ein Berufsgesetz. Foto: VOD

Pressemitteilung -

„Wo Osteopathie draufsteht, muss auch Osteopathie drin sein!“ – VOD fordert Verbraucherschutz durch Berufsgesetz / 15. März 2022: Weltverbrauchertag

Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Medizinprodukt kaufen, dessen Name unzweifelhaft auf seiner Verpackung steht. Allerdings fehlen sowohl die Inhaltsangabe als auch jedwede gesetzliche Kontrolle, ob auch das drin ist, was auf der Verpackung steht. Unvorstellbar? Nein, denn so ähnlich stellt sich seit Jahren die Situation für Patientinnen und Patienten in der Osteopathie dar.

Da weder Ausbildung noch Ausübung in Deutschland bislang gesetzlich geregelt sind, darf jeder Arzt und Heilpraktiker osteopathische Behandlungen anbieten, unabhängig von seiner diesbezüglichen Qualifikation.

„Ein aus Sicht der Patientensicherheit und des Verbraucherschutzes unhaltbarer Zustand. Wir fordern deshalb eine berufsgesetzlich geregelte Ausbildung und Ausübung“, teilt die Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen Deutschland, Prof. Marina Fuhrmann, anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März mit.

Fast 15 Millionen Bundesbürger waren laut einer Forsa-Umfrage bereits beim Osteopathen, Tendenz steigend. Osteopathie hat sich längst als fester Bestandteil der Patientenversorgung im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Das Durchschnittsalter der Patienten sank in den letzten drei Jahren, da Osteopathie besonders von Eltern mit Neugeborenen und Kleinkindern nachgefragt wird.

„Angesichts dieser Zahlen ist niemandem zu erklären, dass Osteopathie, anders als in vielen anderen Ländern, in Deutschland bis heute gesetzlich nicht geregelt ist. Patienten und Krankenkassen müssen sich auf freiwillige Verbandsmitgliedschaften und Therapeutenlisten verlassen, teils mit erheblichen Qualitätsunterschieden und faktisch nicht kontrollierbar. Das birgt enorme Risiken beim Patienten- und Verbraucherschutz. Es ist an der Zeit, dass gut ausgebildete Osteopathen transparent als solche erkennbar sind“, verdeutlicht Prof. Marina Fuhrmann.

Die Osteopathie ist eine eigenständige Medizinform, gilt jedoch in Deutschland nach wie vor als Heilkunde und darf laut Heilpraktikergesetz nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden. Bereits in einer Forsa-Umfrage von 2018 befürworteten etwa Drei Viertel der Osteopathiepatienten eine berufsgesetzliche Regelung der Osteopathie. Dieser Wert hat sich 2021 erneut eindrucksvoll bestätigt. Immerhin 21 Prozent der Befragten, die noch nie beim Osteopathen waren und für die eine osteopathische Behandlung bislang nicht infrage kommt, gaben als Grund dafür an, dass sie Sorge hätten, an einen unqualifizierten Behandler zu geraten.

„Es gibt so viele gewichtige Argumente, die Osteopathie endlich durch ein Berufsgesetz zu regeln. Es muss bereits auf den ersten Blick anhand der Berufsbezeichnung Osteopathin/Osteopath erkennbar sein, dass der Tätigkeit eine langjährige fundierte Ausbildung und entsprechende Qualifikation zugrunde liegt. Das Risiko einer sprichwörtlichen Mogelpackung, bei der Angebot und Inhalt nicht übereinstimmen, ließe sich so deutlich verringern. Hierfür endlich zu sorgen, ist die Pflicht des Gesetzgebers. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte deswegen bereits 2019 einstimmig die Prüfung eines Berufsgesetzes gefordert“, unterstreicht Prof. Marina Fuhrmann.

Hintergrund:

Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Osteopathie geht dabei den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.

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Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. wurde als Fachverband für Osteopathie 1994 gegründet. Als erster und mit mehr als 5500 Mitgliedern größter Berufsverband setzt sich der VOD für Patientensicherheit und Verbraucherschutz ein und fordert hierfür eine berufsgesetzliche Regelung und die Schaffung des eigenständigen Berufs des Osteopathen auf qualitativ höchstem Niveau. Er klärt über die Osteopathie auf, informiert sachlich und neutral und betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten. Darüber hinaus vermittelt der VOD hoch qualifizierte Osteopathen. Über 2 Millionen Besucher informieren sich jedes Jahr auf osteopathie.de. Fast 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie.

Kontakt

Michaela Wehr

Michaela Wehr

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 4915202147105

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Im Interesse der Osteopathie - Der Berufsverband der Osteopathen

Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) wurde als Standesvertretung aller Osteopathen 1994 in Wiesbaden gegründet.

Der VOD verfolgt im wesentlichen drei Ziele:

- Er arbeitet für eine rechtliche Anerkennung des Osteopathen als eigenständigen Beruf.
- Er klärt über die Osteopathie auf, informiert und betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten.
- Er vermittelt qualifiziert osteopathisch behandelnde Therapeuten an Patienten weiter.

Als eingetragener, gemeinnütziger Verein zählt der VOD gegenwärtig mehr als 5100 Mitglieder, ist der älteste und größte deutsche Berufsverband und wird von einem Vorstand geleitet.

Auf europäischer Ebene vertritt der VOD die deutschen Osteopathen in der European Federation und Forum for Osteopathy (EFFO). Ein weiterer wichtiger Baustein der europäischen Arbeit des VOD ist die Zielsetzung, die Osteopathie-Ausbildungsstandards zu harmonisieren. Die Vorbereitungen hierfür finden dem European Committee for Standardization (CEN) statt.

Der VOD ist 2009 als Vollmitglied in die weltweit agierende Osteopathic International Alliance (OIA) aufgenommen worden und vertritt die deutschen Osteopathen nunmehr auch in dieser Organisation.

Der VOD verfügt über ein eigenes Organ: die DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie, die viermal im Jahr im Hippokrates Verlag erscheint und im Abonnement bezogen werden kann.

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